Grundlagen der Besteuerung von Bier
30.09.2026 - 01.10.2026 | Online
Ab 549,00 €
zzgl. MwSt. pro Teilnehmer:in

Grundlagen der Besteuerung von Bier

Sie sind Produzent oder Verwender von Bier - wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.

Allgemeine Informationen

Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Arbeitsalltag

Die Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf Bier erhoben wird, das im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet wird. Im Verfahren der Steueraussetzung kann Bier hergestellt, gelagert oder befördert werden. Dies bedarf jedoch einer Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und ggf. technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zu erfüllen hat und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.
Eine zentrale Bedeutung kommt der Besteuerung von Bier zu. Die Entstehung der Steuer z. B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch eine Unregelmäßigkeit oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.
Wird Bier zu steuerfreien Zwecken verwendet, kann eine Besteuerung unterbleiben. Wir erläutern Ihnen anhand der steuerlichen Regelungen und praktischen Beispielen, wie eine Steuerbefreiung beansprucht werden kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Einzelnen muss unter Umständen auch auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen werden sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung des Bieres

Die Kenntnis über die Grundstruktur der regelkonformen Antragstellung für die

  • Herstellung und Lagerung,
  • Beförderung und
  • steuerfreie Verwendung
ist „Voraussetzung“ für eine strukturierte und „ökonomische Arbeitsweise“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt. 

Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA), welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Bier.

Vorteile

  • Sie lernen die Grundlagen der Besteuerung von Bier kennen.
  • Sie üben die Erstellung eines Online-Antrags im Rahmen der Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) des Zoll-Portals.
  • Sie können nach dieser Schulung und den daraus resultierenden Kenntnissen teure Fehler im Arbeitsalltag vermeiden.
  • Sie können das Erlernte in Ihrem Unternehmen in der täglichen Arbeit anwenden und erhalten dadurch mehr Sicherheit.
Ab 549,00 €

zzgl. MwSt. pro Teilnehmer:in

653,31 €

inkl. MwSt. pro Teilnehmer:in

Inhouse Schulung
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30.09.2026 - 01.10.2026
Online

Zielgruppe

Sachbearbeiter: innen aus Unternehmen, die sich mit der Herstellung, Lagerung von und dem Handel mit Bier, bierhaltigen Mixgetränken und Lebensmitteln, Aromen sowie Arzneimitteln oder bierhaltigen Erzeugnissen für gewerbliche Zwecke befassen.

Diese Schulung ist sowohl für Anfänger als auch zur Auffrischung für Branchenkenner geeignet.

Preisinformationen
Normalpreis: 549,00 € zzgl. 19% MwSt. (653,31 € inkl. 19% MwSt.)