Das US-Exportkontrollrecht gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den Reexport von Gütern aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer Genehmigungspflicht nach US-Recht unterliegen, wenn sie als "US-Gut" eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als "US-Güter" gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem US-(Re-)Exportrecht zu tun haben.
Die US-Exportkontrolle ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit Konsequenzen rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende Compliance-Maßnahmen.
Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.
Diese Schulung richtet sich an erfahrene Sachbearbeiter:innen, Manager:innen und Führungskräfte, deren Unternehmen US-Güter beziehen, weiterverarbeiten oder exportieren, sowie an Unternehmen mit US-Bezug (z. B. Konzernmutter in den USA), die dem US-(Re)Exportkontrollrecht unterliegen.
Vorkenntnisse im US-(Re)Exportkontrollrecht sind erforderlich, um den Inhalten der Schulung optimal folgen zu können.