Das US-Exportkontrollrecht erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU einer Genehmigungspflicht nach US-Recht unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.
Die strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.
Die Schulung richtet sich an Sachbearbeiter:innen, Manager:innen und Führungskräfte deren Unternehmen US-Güter beziehen, weiterverarbeiten oder verkaufen und die sich ein Grundlagenverständnis aufbauen oder bestehendes Fachwissen auffrischen möchten.