Komplexe Herausforderungen in der familienrechtlichen Begutachtung souverän meistern
Hochstrittige Eltern, umgangsverweigernde Kinder und komplexe Sachverhalte in der Begutachtung – die Anforderungen an psychologische Sachverständige im Familienrecht sind hoch. Unsere Webinar-Reihe „Aus der Praxis – für die Praxis: Tipps für psych. Gutachten im Familienrecht“ bietet Ihnen praxisnahe Unterstützung und fachliche Expertise, um diesen Herausforderungen professionell zu begegnen. Profitieren Sie von wertvollen Erkenntnissen und bewährten Methoden, die Ihnen in Ihrer Arbeit Sicherheit und Struktur geben.
Herausforderungen bei der Begutachtung hochstrittiger Eltern Hochstrittige Elternpaare stellen besonders hohe Ansprüche an Sie als Gutachter:in, da häufig ein Klima von Misstrauen und Sorge vor Parteilichkeit herrscht. Sie beobachten sich gegenseitig kritisch und befürchten, dass ein Elternteil bevorzugt werden könnte. Dies führt oft zu Anträgen auf Befangenheit, heimlichen Audio- oder Videoaufnahmen und sogar Vorwürfen der Falschbegutachtung.
In der Veranstaltung lernen Sie konkrete Strategien kennen, um strukturiert und professionell mit den Eltern zu arbeiten. Dabei liegt der Fokus auf der Gestaltung klarer, gut nachvollziehbarer Gutachten sowie auf der sensiblen Interaktion mit den Eltern, ohne dabei selbst ins Kreuzfeuer zu geraten.
Professioneller Umgang mit Konfliktsituationen: Sie entwickeln Fertigkeiten, um in schwierigen Konstellationen souverän aufzutreten und Ihre Expertise abrufen zu können. Sie lassen sich nicht in Konflikte verwickeln und gewinnen so an Sicherheit.
Präzise formuliertes und gut strukturiertes Gutachten: Sie erfahren, wie Sie Gutachten klar, nachvollziehbar und gerichtsfest gestalten können, auch bei herausfordernden Sachverhalten.
Netzwerk und Austausch: Sie sind nicht allein – daher fördern wir den Austausch unter den Teilnehmenden und geben am Ende jedes Moduls ausreichend Zeit für Ihre Fragen und Fallbeispiele.
Die Veranstaltung richtet sich an psychologische Sachverständige im Familienrecht sowie an Verfahrensbeiständinnen und Verfahrensbeistände.