Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Neuerungen der JStG-Reform und ihre Auswirkungen auf die Praxis der Immobilienbewertung.
Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angepasst. Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu höheren Steuern führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde das Bewertungsgesetz erneut geändert. Hier wurde – neben weiteren Änderungen – die Nachweismöglichkeit durch Sachverständigengutachten auch auf die gesamte Grundsteuer nach dem Bundesmodell ausgeweitet.
In dem 3-stündigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und umfassend die neuen maßgeblichen Regelungen, die seit dem Inkrafttreten des JStG 2022 und JStG 2024 zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.
Sie sehen auf einen Blick, welche bewertungsrechtlichen Neuerungen die JStG-Reform mit sich bringt
Sie erfahren anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis, welche maßgeblichen Regelungen in der Immobilienbewertung aktuell zu beachten sind
Sie erhalten Informationen über die Änderungen, die bei den verschiedenen Bewertungsmethoden zu berücksichtigen sind (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren)
Die Veranstaltung richtet sich an Sachverständige, Wertemittler:innen, Mitglieder von Gutachterausschüssen, Steuerberater:innen und alle Interessierten.