Recherchieren Sie schnell und sicher Zollsätze und Unterlagencodierungen für Ihre Zollanmeldungen
Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen.
Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen:
Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die Y-Codierungen, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies empfindliche Strafen für Sie nach sich ziehen.
Sie lernen, die korrekten und aktuellen zollrechtlichen Maßnahmen bei der Einfuhr und Ausfuhr einer Ware schnell und sicher zu ermitteln.
Sie erfahren praxisnah, welche der Maßnahmen für die Zollanmeldung relevant sind und in welchen Feldern Sie diese anmelden müssen.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter:innen in sachbearbeitender Position, die für die Erstellung von Zollanmeldungen oder Abfertigungsanweisungen an Zolldienstleister verantwortlich sind, sowie an alle Interessierten, die lernen möchten, die Einfuhr- und Ausfuhrmaßnahmen korrekt zu lesen.
Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Es handelt sich nicht um eine Zolltarifschulung über die Einreihung von Waren.