Lernen Sie den effizienten und regelkonformen Umgang mit der Statistikmeldung im EU-Handel.
Deutschland wird gerne als Exportweltmeister bezeichnet. Doch woher weiß man das? Grundlage für diese Aussage ist die Außenhandelsstatistik, die Sie durch Ihre grenzüberschreitenden Warenbewegungen befüllen. Im Handel mit Drittländern passiert das ohne Ihr Zutun - Ihre elektronische Zollanmeldung geht automatisch auch an das Statistische Bundesamt. Handeln Sie innerhalb der EU, wird es Ihnen nicht ganz so leicht gemacht.
Im sogenannten Intrahandel, der im Binnenmarkt der EU stattfindet, gibt es keine Zollanmeldungen. Daher wurde die Intrastat-Meldung ins Leben gerufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie bestimmte, statistikrelevante Angaben zu Ihrem Warenhandel monatlich an das Statistische Bundesamt übermitteln müssen. In unserer Veranstaltung „Grundlagen der Intrastat-Meldung“ lernen Sie
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter:innen, Leiter:innen und andere Personen in Unternehmen, die innerhalb der EU mit Waren handeln und grundlegendes Fach- und Praxiswissen zur Intrastat-Anmeldung benötigen.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.