Das US-Exportkontrollrecht findet nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten Anwendung, sondern umfasst auch den Reexport von "US-Gütern" aus anderen Staaten. Folglich kann es erforderlich sein, dass bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU Ihre Waren bei einer Genehmigungspflicht nach US-Recht unterliegen, sofern sie als "US-Gut" eingestuft sind. Dies umfasst auch den innerstaatlichen Transfer an ein anderes Unternehmen. Zu den sogenannten "US-Gütern" zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, sofern diese einen Anknüpfungspunkt an das US-(Re-)Exportrecht aufweisen.
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte in Unternehmen mit möglichem US-Bezug, die US-Güter beziehen, verarbeiten oder weiterverkaufen und eine fundierte Basis im US-(Re)Exportkontrollrecht aufbauen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.