Das US-Exportkontrollrecht findet nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten Anwendung, sondern umfasst auch den Reexport von "US-Gütern" aus anderen Staaten. Folglich kann es erforderlich sein, dass bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU Ihre Waren bei einer Genehmigungspflicht nach US-Recht unterliegen, sofern sie als "US-Gut" eingestuft sind. Dies umfasst auch den innerstaatlichen Transfer an ein anderes Unternehmen. Zu den sogenannten "US-Gütern" zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, sofern diese einen Anknüpfungspunkt an das US-(Re-)Exportrecht aufweisen.
Thomas Hempel ist Manager bei der WHITE FOX Advisory GmbH, einem Beratungsunternehmen für Außenwirtschaftsprojekte. Als ehemaliger Export Compliance Manager eines internationalen Luftfahrzeugherstellers kenne ich die praktischen Herausforderungen bei der Einhaltung internationaler Exportkontrollvorschriften
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte in Unternehmen mit möglichem US-Bezug, die US-Güter beziehen, verarbeiten oder weiterverkaufen und eine fundierte Basis im US-(Re)Exportkontrollrecht aufbauen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.