Sicherheit im digitalen und analogen Datenaustausch
Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch keine Ausfuhrzollabfertigung, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute digital durch die Welt geschickt. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall schwer beherrschbar. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.
Im Webinar werden Ihnen die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen und Vorschriften erläutert, um die Gefahr von rechtlichen Problemen und schwerwiegende Konsequenzen zu minimieren. Praxisnahe Informationen helfen Ihnen die komplexen Themen und die Anwendung besser zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.
Die Veranstaltung richtet sich an Exportkontrollverantwortliche in sachbearbeitender oder leitender Funktion, an Compliance-Beauftragte, an Mitarbeitende von Rechtsabteilungen und an alle Interessierten, die die exportkontrollrechtlichen Vorgaben für Technologie und Software erlernen möchten.
Vorkenntnisse im Bereich Exportkontrolle sind von Vorteil.