Lernen Sie sicheres und effizientes Arbeiten mit den Güterlisten
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen. Wie Sie diese Prüfung sicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren Prüfprozess effektiv gestalten können.
Die Veranstaltung richtet sich an Exportkontrollverantwortliche in sachbearbeitender oder leitender Funktion, an technische Verantwortliche, Entwickler:innen und an alle Interessierten, die die exportkontrollrechtlichen Vorgaben für Güter sowie deren Einstufung in Güterlisten erlernen möchten.
Vorkenntnisse im Bereich Exportkontrolle sind von Vorteil.